Zweck der Stiftung ist es, natürlichen Personen die individuelle gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) im Sinne des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) und der Verordnung über die steuerliche Abzugs­berechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV3) zu ermöglichen. Sie nimmt zu diesem Zweck Vorsorgeguthaben entgegen.